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Brauche ich eine spezielle Versicherung für mein Balkonkraftwerk?

Ein Balkonkraftwerk kann über bestehende Versicherungen abgesichert sein, aber es gibt einige Punkte zu beachten. In vielen Fällen ist eine zusätzliche Versicherung nicht zwingend erforderlich, jedoch sinnvoll.

Hausratversicherung

  • In vielen Fällen sind Balkonkraftwerke bereits über die Hausratversicherung mitversichert, da sie als bewegliches Eigentum gelten.
  • Schutz besteht meist gegen Diebstahl, Feuer, Sturm oder Überspannungsschäden.
  • Wichtig: Bei unsachgemäßer Befestigung oder Schäden durch unsachgemäße Nutzung kann der Versicherungsschutz eingeschränkt sein.

Wohngebäudeversicherung

  • Falls das Balkonkraftwerk fest mit dem Gebäude verbunden ist (z. B. Dachmontage), kann es in die Wohngebäudeversicherung integriert werden.
  • Schutz besteht meist gegen Sturm-, Hagel- oder Brandschäden.
  • Empfehlung: Vorher mit der Versicherung klären, ob eine Mitversicherung erforderlich ist.

Haftpflichtversicherung

  • Falls das Balkonkraftwerk Dritte oder fremdes Eigentum beschädigt (z. B. durch herabfallende Module), greift in der Regel die private Haftpflichtversicherung.
  • Vermieter oder Eigentümergemeinschaft können unter Umständen eine zusätzliche Absicherung verlangen.
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