Antwort
Ja, als Mieter dürfen Sie ein Balkonkraftwerk betreiben. Beachten Sie aber einige rechtliche Punkte.
Grundsätzliches Recht
Ein Balkonkraftwerk dient Ihrer Eigenversorgung und ist als Mieter erlaubt, solange weder die Bausubstanz noch der Mietgegenstand beschädigt werden.
Muss der Vermieter zustimmen?
- Ja, wenn bauliche Veränderungen nötig sind (Bohren in Fassade oder Geländer, feste Verkabelung mit der Hausinstallation).
- Nein, wenn die Installation ohne Eingriffe erfolgt (Klemm-Halterungen ohne Bohrung, Anschluss über eine vorhandene Steckdose). Um Streit zu vermeiden, holen Sie die Zustimmung Ihres Vermieters trotzdem vorab schriftlich ein.
Eigentümergemeinschaft (WEG)
Gehört die Wohnung zu einer Eigentümergemeinschaft, kann die Gemeinschaftsordnung Regeln zur Installation enthalten. Prüfen Sie, ob eine Genehmigung der Eigentümerversammlung nötig ist.