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Allgemein und RechtlichesFAQ

Ist ein zweites Balkonkraftwerk legal?

Antwort

Ja, es ist grundsätzlich möglich, mehrere Balkonkraftwerke zu betreiben. Dabei gibt es jedoch gesetzliche und technische Einschränkungen, die beachtet werden müssen.

Kontext

Maximale Einspeiseleistung beachten

Die Gesamtleistung der Wechselrichter darf derzeit maximal 800 W betragen. Wenn mehrere Balkonkraftwerke kombiniert werden, müssen die Wechselrichter so eingestellt oder begrenzt werden, dass insgesamt nicht mehr als 800 W eingespeist werden. Beispiel:

  • Möglich: Zwei Balkonkraftwerke mit je 400 W Wechselrichterleistung
  • Nicht erlaubt: Zwei Balkonkraftwerke mit je 800 W Wechselrichterleistung (Gesamt: 1600 W)

Jeweils ein Balkonkraftwerk pro Zähler möglich

Pro Stromzähler gilt die 800 Watt Grenze für die Einspeisung. Wenn das Gebäude zwei separate Zähler mit eigenständigen Stromkreisen hat, kann für jeden Zähler ein eigenes Balkonkraftwerk mit bis zu 800 W Wechselrichterleistung angemeldet werden. Das bedeutet, dass in einem Haushalt mit zwei Zählern insgesamt bis zu 1600 W eingespeist werden könnten (je 800 W pro Zähler).

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