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Allgemein und RechtlichesFAQ

Muss ich mein Balkonkraftwerk anmelden?

Antwort

Seit April 2024 ist die Anmeldung Ihres Balkonkraftwerks beim Netzbetreiber nicht mehr erforderlich. Pflicht bleibt nur die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur (kostenlos, online).

Netzbetreiber identifizieren

Den Namen Ihres Netzbetreibers finden Sie auf der Stromrechnung. Eine Kontaktaufnahme ist nur in Sonderfällen nötig.

Technische Anforderungen

Auch ohne formale Anmeldung muss Ihre Anlage alle technischen Anforderungen erfüllen: geeigneter Wechselrichter, maximal 800 W Einspeiseleistung. Alte Zähler, die rückwärts laufen können, müssen bis spätestens 2032 gegen bidirektionale Zähler getauscht werden.

Vermieter und Eigentümergemeinschaft

Bei Miete oder Eigentumswohnung holen Sie vor der Montage die Zustimmung Ihres Vermieters bzw. der Eigentümergemeinschaft ein. Seit der Gesetzesänderung 2024 kann diese nur in begründeten Ausnahmefällen verweigert werden.

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