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Was passiert, wenn ich mein Balkonkraftwerk nicht anmelde?

Antwort

Die Anmeldung beim Netzbetreiber ist seit April 2024 nicht mehr nötig. Pflicht bleibt aber die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur. Wer diese Pflicht versäumt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50 000 € (Theorie; in der Praxis sind die Verfahren bei Balkonkraftwerken bisher mild).

Was sonst noch droht

  • Ohne MaStR-Eintrag fehlt der formale Nachweis des Betreibers – das kann bei späteren Prüfungen oder beim Verkauf der Wohnung zum Problem werden.
  • Versicherungsschutz (Hausrat/Haftpflicht) kann eingeschränkt sein, wenn die Anlage nicht registriert ist.
  • Alte Zähler müssen spätestens bis 2032 gegen bidirektionale Zähler ausgetauscht werden. Bis dahin darf Ihr Zähler rückwärts laufen.

Empfehlung

Die MaStR-Registrierung ist kostenlos und in wenigen Minuten online erledigt. Holen Sie sie zeitnah nach – idealerweise innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme.

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